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   LSG Hessen, 10.10.2003 - L 10 AL 974/02   

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https://dejure.org/2003,17617
LSG Hessen, 10.10.2003 - L 10 AL 974/02 (https://dejure.org/2003,17617)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10.10.2003 - L 10 AL 974/02 (https://dejure.org/2003,17617)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10. Oktober 2003 - L 10 AL 974/02 (https://dejure.org/2003,17617)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 119 Abs 1 Nr 2 SGB 3, § 284 Abs 5 SGB 3, § 5 Nr 5 ArGV, § 55 AuslG 1990, § 56 Abs 3 S 3 AuslG 1990
    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - ausländischer Arbeitnehmer - Erlöschen der Arbeitsgenehmigung - ausländerrechtliche Duldung mit Auflage - Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage - Rückwirkung - einstweiliger Rechtsschutz - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - ausländischer Arbeitnehmer - Erlöschen der Arbeitsgenehmigung - ausländerrechtliche Duldung mit Auflage - Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage - Rückwirkung - einstweiliger Rechtsschutz - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.08.1990 - 11 RAr 141/88

    Entstehen des Anspruchs iS von §§ 100 , 104 Abs. 2 AFG , Wirksamkeit der

    Auszug aus LSG Hessen, 10.10.2003 - L 10 AL 974/02
    Zumindest hat das BSG in seiner Entscheidung vom 9. August 1990 (SozR 3-4100 § 105a Nr. 2) angedeutet, dass die Frage, ob in Fällen von Beratungsfehlern der Beklagten die Verfügbarkeit rückwirkend ersetzt werden könne, neu überdacht werden solle.
  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 787/78

    Effektiver Rechtsschutz bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks

    Auszug aus LSG Hessen, 10.10.2003 - L 10 AL 974/02
    Der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfGE 35, 274; 51, 150, 156).
  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Verzögerung -

    Auszug aus LSG Hessen, 10.10.2003 - L 10 AL 974/02
    In dem in Bezug genommenen Urteil des Bundessozialgerichtes vom 9. Februar 1994 (Az.: 14/14 b REg 9/93) wird die fehlende Rückwirkung des auslandsaufenthaltsrechtlichen Verwaltungsaktes damit begründet, dass die Zahlung von Erziehungsgeld voraussetze, dass sich die Antragsteller nach der Formulierung in § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG "im Besitz" des Aufenthaltstitels befinden müssten.
  • BSG, 09.08.1990 - 7 RAr 120/89

    Verfügbarkeit eines Ausländers für die Arbeitsvermittlung

    Auszug aus LSG Hessen, 10.10.2003 - L 10 AL 974/02
    Zur Frage, ob die Tatbestandswirkung auch eintritt, wenn die ausländerrechtliche Auflage mit Rechtsbehelfen angefochten ist, hat das BSG zwar mit Urteil vom 9. August 1990 entschieden, dass die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen sei (SozR 3-4100 § 103 Nr. 1).
  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88

    Verfügbarkeit eines rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbers

    Auszug aus LSG Hessen, 10.10.2003 - L 10 AL 974/02
    Insoweit kann sich die Beklagte nicht auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. Oktober 1989 (SozR 4100 § 103 Nr. 44) berufen.
  • VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Folgeantragstellers gegen das der

    Auszug aus LSG Hessen, 10.10.2003 - L 10 AL 974/02
    Der Senat schließt sich indes der Auffassung des VG in dessen Beschluss vom 7. Juli 2000 an, wonach sich die Duldung und die mit ihr im Zusammenhang stehenden Regelungen auf die Aussetzung der Vollziehung einer Ausreisepflicht beziehen und deshalb Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung darstellen (so auch Hessischer VGH, Beschluss vom 12. Juli 1984, InfAuslR 1985, 290; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Januar 1999, DÖV 1999, 393).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1999 - 9 S 3097/98

    Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühr in einem Verfahren über einen "Akt der

    Auszug aus LSG Hessen, 10.10.2003 - L 10 AL 974/02
    Der Senat schließt sich indes der Auffassung des VG in dessen Beschluss vom 7. Juli 2000 an, wonach sich die Duldung und die mit ihr im Zusammenhang stehenden Regelungen auf die Aussetzung der Vollziehung einer Ausreisepflicht beziehen und deshalb Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung darstellen (so auch Hessischer VGH, Beschluss vom 12. Juli 1984, InfAuslR 1985, 290; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Januar 1999, DÖV 1999, 393).
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